ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NIMMPLATZ GmbH
Die NIMMPLATZ GmbH wird in den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Vermieter genannt. Der Auftraggeber wird im folgenden Mieter genannt.
1. Vertragsbedingungen
1.1. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Vermieters.
1.2. Inhalt und Umfang des Mietvertrags werden schriftlich, in Textform, bestimmt.
1.3. Mündliche Absprachen sind bis zur Bestätigung in Textform unverbindlich.
1.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen, oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Gegenstand der Vermietung
2.1. Mietgegenstände sind die im Mietangebot bzw. Mietvertrag angegebenen Möbel sowie Dekorationsartikel.
2.2. Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters.
2.3. Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck (d.h. zur gewöhnlichen Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung) und für die Mietdauer (Nr. 3) zur Verfügung gestellt. Die vermieteten Stühle sind mit max. 100 Kg Gewicht belastbar. Eine anderweitige Verwendung der Mietgegenstände ist nicht erlaubt.
3. Mietdauer
3.1. Die Mietdauer wird zwischen den Parteien in Textform vereinbart. Sie beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände (Nr. 2) an den Mieter und endet mit Rückgabe an der Vermieter. Jede nachträgliche Änderung der Mietdauer bedarf ebenfalls der Bestätigung des Vermieters in Textform.
3.2. Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss er den vollen Mietpreis zusätzlich zahlen. Zudem können Schadensersatzansprüche des Folgemieters aufkommen.
4. Vertragsinhalt/ Mietpreise/ Mieteinheit
4.1. Die Mietpreise werden auf Grundlage der aktuellen Preisliste festgelegt und gelten für eine Mieteinheit, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden.
4.2. Bei Auslandsgeschäften behält sich der Vermieter das Recht vor, die jeweils gültige Mehrwertsteuer nachzuberechnen.
4.3. Die Mietpreise beinhalten keine Kosten für die Anlieferung und Abholung sowie Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Diese Kosten werden gesondert berechnet.
5. Rücktritt vom Mietvertrag /Kündigungsrecht / Stornierung
5.1. Die Mietgegenstände werden wie gesehen vermietet.
5.2. Der Mieter hat die gelieferten Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen.
5.3. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Mietgegenstände hat der Vermieter das Recht zur Nachlieferung oder Nachbesserung. Weist lediglich ein Teil der gelieferten Mietgegenstände Mängel auf, so berechtigt dies den Mieter nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei geringfügigen Beanstandungen kann nur ein Preisnachlass gewährleistet werden, eine Nachlieferung scheidet aus. Schlagen die Nachlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
5.4. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter werden nur anerkannt wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen.
5.5. Im Falle einer Auftragsstornierung gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:
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bei einer Stornierung bis vier Monate vor der Veranstaltung sind 50% der Gesamtsumme fällig
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bei einer Stornierung bis zwei Monate vor der Veranstaltung sind 75% der Gesamtsumme fällig
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bei einer Stornierung bis vier Wochen vor der Veranstaltung sind 90% der Gesamtsumme fällig.
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im Falle einer Stornierung nach Ablauf der vier Wochen Frist (bis Veranstaltungsbeginn) sind 100% der Gesamtsumme fällig
5.6. Bei Auftragsdurchführung ist der Mieter berechtigt das vereinbarte Auftragsvolumen wie folgt zu reduzieren, sofern er dies schriftlich unter Einhaltung der geltenden Fristen angezeigt:
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bis vier Monate vor der Veranstaltung kann der Auftrag um 50% reduziert werden
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bis zwei Monate vor der Veranstaltung kann der Auftrag um 25% reduziert werden
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bis vier Wochen vor der Veranstaltung kann der Auftrag um 10% reduziert werden
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nach Ablauf der vier Wochen Frist (bis Veranstaltungsbeginn) ist keine weitere Auftragsreduzierung mehr möglich